Gesplittete Abwassergebühr

Aktuelles

Derzeit laufen in der Stadt Bad Soden-Salmünster die Vorbereitungen zur Einführung der getrennten Abwassergebühr zum 01.01.2020.

Ein Informationsflyer wird an alle Haushalte in Bad Soden-Salmünster verteilt. Sobald dieser verteilt ist, steht er auch hier zum Download zur Verfügung.

Umfangreiche Erhebungsunterlagen zusammen mit einer ausführlichen Beschreibung in Form einer Broschüre werden Ende August an die betroffenen Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer bzw. Zustellungsbevollmächtigte per Post versendet. (Bürgerinformation)

Die Unterlagen wurden an die Betroffenen versendet. Der ausgefüllte Korrekturbogen ist bis spätestens

 

Mittwoch, 25.09.2019

zurückzugeben

Wenn Sie Hilfe beim Ausfüllen der Erhebungsbögen benötigen, nutzen Sie bitte die Bürgersprechstunden. Diese bieten wir Ihnen an vom 02. bis 25.September 2019, jeweils

 

Montag von 8.30 bis 12.00 Uhr und von 13.00 bis 17.00 Uhr

Dienstag von 8.30 bis 12.00 Uhr und von 13.00 bis 17.00 Uhr

Mittwoch von 8.30 bis 13.00 Uhr und von 14.00 bis 18.00 Uhr

 

im Besprechungszimmer in der Spessart Therme, Frowin-von-Hutten-Straße 5 im Stadtteil Bad Soden. Eine Terminvereinbarung ist nicht notwendig.

Die kostenlose Telefonhotline ( 0800-7647832) erreichen Sie Montag bis Freitag zwischen 8.00 Uhr und 17.00 Uhr. Hier werden Fragen beantwortet, Änderungen können nicht telefonisch erfasst werden.

getrennte Abwassergebühr

Die Kosten der Schmutz- und Regenwasserbeseitigung werden derzeit gemeinsam auf den Gesamtwasserverbrauch in Bad Soden-Salmünster umgelegt und auf Basis des Verbrauchs der einzelnen Grundstücke (über Zählerablesung) abgerechnet. Wer mehr Frischwasser verbraucht, zahlt derzeit auch mehr Kanalbenutzungsgebühr (Frischwassermenge = Abwassermenge). Nachfolgendes Beispiel zeigt die bisherige Praxis der Gebührenermittlung.

Bild 1 - Kanalbenutzungsgebühr – Heute

Dieses Vorgehen ist jedoch aus Sicht der Verwaltungsgerichte (VGH Kassel, Urteil v. 12.12.1996, AZ: 6 E 2140/92 (2) und VGH Kassel Urteil v. 11.05.2011, AZ 5 A 2865/09) nicht mehr zulässig, wenn die Kosten der Regenwasserbeseitigung einen Anteil von 12% an den Gesamtkosten überschreiten bzw. deutliche Unterschiede in der Art der Befestigung der einzelnen Grundstücke vorliegen.

Dies trifft für die Stadt Bad Soden-Salmünster zu, so dass eine getrennte Abwassergebühr zwingend, wie auch schon in vielen anderen Kommunen erfolgt, eingeführt werden muss. Ziel dieser Änderung ist eine Berechnung der Abwassergebühren, die neben dem Frischwasserverbrauch auch den Anteil der versiegelten Flächen auf den einzelnen Grundstücken – und damit die Menge der Zuleitung an Niederschlagswasser in das Abwassernetz – berücksichtigt.

Nachfolgendes Schema zeigt die zukünftige Praxis der Gebührenermittlung.

Bild 2 - Getrennte Abwassergebühr – zukünftige Modellrechnung

Die befestigten Flächen, von denen Regenwasser in den Kanal gelangen kann (sog. abflusswirksame Flächen), sind Basis für die Größe der vorzuhaltenden Abwasserkanäle (à Rohrgröße). Der Schmutzwasseranteil (Toilette, Bad, Waschmaschine) hat im Verhältnis zum Regenwasser nur einen sehr geringen Einfluss auf die Größe der Abwasserkanäle. Ziel der getrennten Abwassergebühr ist es also, nicht nur dem individuellen Wasserverbrauch einzelner Haushalte Rechnung zu tragen, sondern auch die befestigten Flächen, von denen Regenwasser in den Kanal eingeleitet wird, zu erfassen. Im Ergebnis werden dadurch die Gesamtkosten der Abwasserbeseitigung nicht erhöht, sondern lediglich nach anderen Kriterien verteilt. Die bisherige Kanalbenutzungsgebühr – bezogen auf den Frischwasserverbrauch – wird reduziert und um eine Regenwassergebühr auf Basis der abflusswirksamen, versiegelten Flächen ergänzt.

Die getrennte Abwassergebühr hat jedoch auch einen wichtigen ökologischen Charakter, da anfallendes Regenwasser am besten dort genutzt werden sollte, wo es anfällt. Das Regenwasser soll bei geeignetem Untergrund vollständig versickern und damit der Grundwasseranreicherung dienen. Die Nutzung von Regenwasser als Brauchwasser oder zur Gartenbewässerung wird durch eine entsprechende Reduzierung der gebührenpflichtigen Fläche gefördert. Die getrennte Abwassergebühr soll zukünftig der Kostensituation und dem ökologischen Umgang mit Niederschlagswasser angemessen Rechnung tragen. Sie wird den Frischwasserverbrauch für die Schmutzwassergebühr und die an den Kanal angeschlossenen Flächen für die Niederschlagswassergebühr beinhalten. Beide Gebührenbestandteile stellen die zukünftige Gesamtgebühr dar.

Das Verfahren

Im Rahmen einer Befliegung wurden die für die Einführung der getrennten Abwassergebühr notwendigen Flächen wie Dächer, Hof- und Terrassenflächen sowie private und öffentliche Verkehrsflächen erfasst. Die aus den Luftbildern hergestellten digitalen Orthofotos erlauben hierbei eine genaue Vermessung der sichtbaren Flächen eines jeden Grundstücks. Die Neigung von Flächen, insbesondere bei Dachflächen, spielt bei der Berechnung keine Rolle, da stets die sog. orthogonale Fläche (senkrecht von oben) gemessen wird.

Bei der Festsetzung von Niederschlagsgebühren sind alle bebauten und künstlich befestigten Grundstücksflächen zu berücksichtigen, die Regenwasser in den Kanal abführen. Ob die Einleitung unmittelbar auf dem Grundstück oder außerhalb des Grundstückes (z.B. über die Straßenentwässerung) erfolgt, ist hierbei ohne Bedeutung. Nicht zur Berechnung der Niederschlagswassergebühr heranzuziehen sind befestigte Flächen, deren dort anfallendes Regenwasser in geeigneter Weise versickert oder zulässigerweise in ein Gewässer eingeleitet wird. Künstlich befestigte Flächen, die an die Abwasseranlage angeschlossen sind, werden ­­­entsprechend ihrer Befestigungsart bei der Berechnung der versiegelten Flächen berücksichtigt. Folgende Faktoren werden gemäß der Mustersatzung des hessischen Städte- und Gemeindebundes zu Grunde gelegt.

Maßgeblich für die zukünftige Niederschlagswassergebühr sind nur die Flächen, die direkt oder indirekt an den Kanal angeschlossen sind.

Bild 3 – Flächen gemäß Mustersatzung des Hessischen Städte- und Gemeindebundes

Mitwirkung der Eigentümer

Um die Daten für die Bürgerschaft möglichst einfach und reibungslos erheben zu können, haben wir die versiegelten Flächen der einzelnen Grundstücke auf Basis von Luftaufnahmen durch ein erfahrenes Unternehmen ermitteln lassen. Alle Eigentümer oder deren Zustellungsbevollmächtigte werden ab Ende August 2019 angeschrieben und erhalten die Ergebnisse der Luftbildauswertung. In den Unterlagen sind alle befestigten Flächen dargestellt, da den Luftbildern nicht zu entnehmen ist, welche Flächen an den Kanal angeschlossen sind bzw. inwieweit Regenrückhalteeinrichtungen (Zisternen) auf dem Grundstück vorhanden sind. Die Angaben hierzu werden von den Eigentümern abgefragt und zur weiteren Bearbeitung benötigt.

Diese Mitwirkung ist von zentraler Bedeutung für die Kalkulation der Gebühr und der zukünftigen Gebührenabrechnung für die einzelnen Grundstücke.

Zur individuellen Information und Beratung werden Bürgersprechstunden angeboten. Die Örtlichkeit und die Termine werden in den Anschreiben mit den Luftbildauswertungen mitgeteilt. Für vier Wochen stehen den Betroffenen qualifizierte Ansprechpartner mit entsprechender EDV-Ausstattung zur Verfügung.

Die Korrekturen und Ergänzungen werden in den Bürgersprechstunden entsprechend Ihrer Angaben vorgenommen. Die Gemeinde Bad Soden-Salmünster empfiehlt, das Beratungs- und Serviceangebot der Bürgersprechstunden zu nutzen, damit der Umstellungsprozess reibungslos erfolgt und mit möglichst geringem Aufwand für die Betroffenen verbunden ist. Ferner wird auch ein kostenloses Service-Telefon geschaltet.

Bürgersprechstunden

Es werden Bürgersprechstunden angeboten, in denen die Gelegenheit besteht, sich bei der Bearbeitung des Fragebogens unterstützen zu lassen und Fragen zum Thema zu klären.

Infotelefon

Nach Erhalt des Fragebogens steht Ihnen zur Klärung von Fragen eine kostenlose Telefon-Hotline zur Verfügung.